Herstellung von Galenika
Als „GALENIKUM” (Mehrzahl: Galenika) wird das vom Apotheker im eigenen Laboratorium hergestellte Medikament bezeichnet, z. B. Salben, Cremen, Sirupe, Kapseln, Tinkturen, Extrakte, usw.
In Südtirol wird ein Teil der vom Arzt verschriebenen Galenika vom Sanitätsdienst bezahlt, im restlichen Staatsgebiet nicht oder nur zu einem ganz geringen Teil. Behufs dessen schreibt der Arzt die Formel des Galenikums auf ein Kassenrezept und fügt, sofern gesetzlich vorgesehen, auch die Diagnose bei.
Die Höchstmenge pro Rezept beträgt dabei:
Beschreibung | Menge |
---|---|
Kapseln/Tabletten/Briefchen/Oblaten | 30 Stück |
Zäpfchen/Stäbchen/Vaginalzäpfchen | 30 Stück |
Anal- und Uretral-Einmalklistiere | 30 Stück |
Salben/Cremen/Fettsalben | 100 Gramm |
Emulsionen und Suspensionen | 250 Gramm |
Gemischte Pulver | 100 Gramm |
Zusammengesetzte Tinkturen und Fluidextrakte | 50 Gramm |
Zusammengesetzte Glykol- und Fluidextrakte | 50 Gramm |
Augen- Ohren und Nasentropfen | 20 Gramm |
Andere zusammengesetzte flüssige Zubereitungen | 250 Gramm |
In Abweichung der angeführten Höchstmengen können Hautärzte für die Behandlung von großflächigen Dermatosen bis zu einer Höchstmenge von 500 Gramm verschreiben. Der Basisarzt kann in der Folge auf der Grundlage der Erstverschreibung des Facharztes dieselben Höchstmengen verschreiben, muss dafür aber das Kästchen „S“ auf dem Kassenrezept ankreuzen.
In folgender Tabelle eine kleine Auswahl von in der Apotheke Mals regelmäßig hergestellten Galenika. Dazu gesellen sich die von den Ärzten verschriebenen Galenika, die eigens -und individuell tariert- für die Patienten hergestellt werden, z.B. Captopril-Kapseln für Säuglinge, rektale Chloralhydrat-Lösung für Epileptiker, usw.
Die einzelnen Formeln sind -wie gesetzlich vorgesehen- immer auf dem Etikett des Galenikums qualitativ und quantitativ angeführt.
Selbstverständlich garantiert unsere Apotheke für eine Arzneibuch-Qualität sowohl der zertifizierten Rohstoffe und Ausgangssubstanzen als auch unserer Galenika, die herstellungsmäßig alle protokolliert und registriert werden.