Außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind
die Turnus-Apotheken laut Gesetz nur verpflichtet, Medikamente bei Vorlage eines ärztlichen Rezeptes abzugeben, Art.1, LG Nr.61/76.
Die Turnusse aller Apotheken
Südtirols sind
unter folgender Internet-Adresse abrufbar: